Motorradführerschein
Zwei Räder, direkter Fahrtwind, volle Konzentration auf dich und die Straße. Der Motorradführerschein ist ein ganz eigenes Fahrgefühl – intensiver, unmittelbarer, klarer.
Wir begleiten dich vom ersten Kontakt mit dem Motorrad bis zur praktischen Prüfung. Du lernst, dein Fahrzeug sicher zu führen, Kurven sauber zu meistern und dich souverän im Verkehr zu bewegen. Schritt für Schritt wächst dabei dein Gefühl für Maschine, Geschwindigkeit und Umgebung.
Wenn du bereit bist, startet hier dein Weg auf zwei Rädern.
A
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten
A1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
A2
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
- Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
AM
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
Mofa
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
B196
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
- Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
- Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich
B
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit
B197 (Schaltkompetenz)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
- 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden
B96 (kleiner Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht à 60 Minuten
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht à 60 Minuten
- Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) praktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
- Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird die Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen
BE (großer Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
B78 (Automatik)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
Auto- & Anhängerführerschein
Unterwegs sein, wann du willst und wohin du willst – der Autoführerschein macht genau das möglich. Er steht für Freiheit, Selbstständigkeit und neue Spielräume im Alltag. Spontan losfahren, Termine selbst planen, unabhängiger werden – vieles fühlt sich plötzlich einfacher an.
Auch mit Anhänger eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, die dich noch flexibler machen. Ob für größere Einkäufe, Umzüge oder Projekte – du bleibst mobil, wenn es darauf ankommt. Hier findest du alle Infos rund um Voraussetzungen und deinen Weg zur Fahrerlaubnis.
LKW-Führerschein
Große Fahrzeuge bedeuten große Dimensionen – und neue berufliche Möglichkeiten. Der Lkw-Führerschein eröffnet Perspektiven im Transportwesen, in der Logistik und in vielen weiteren Branchen.
Wer ein Fahrzeug dieser Größe bewegt, braucht ein gutes Gespür für Raum, Gewicht und Verkehrssituationen. Hier findest du alle Informationen zu Voraussetzungen und dem Weg zum Lkw-Führerschein.
C1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zG nicht über 750 kg
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
C1E
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG
- Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
- Die Klasse BE wird miterteilt, bei Vorbesitz D1 auch D1E
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Praktische Ausbildung bei C1/ C1E zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (1 Solo, 3 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 1 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 2 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
C
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
CE
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt, bei Vorbesitz D auch DE
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
L
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
- Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
T
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h für Inhaber ab 18 Jahre, auch mit Anhänger
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h für unter 18jährige, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
Traktorführerschein
Wer in der Landwirtschaft oder im Forst arbeitet, weiß: Ohne passende Fahrerlaubnis geht es nicht. Der Traktorführerschein schafft die Grundlage, um Zugmaschinen sicher im Arbeitsalltag einzusetzen – auch auf öffentlichen Straßen.
Gerade in ländlichen Regionen ist der Traktorführerschein für viele ein wichtiger Bestandteil des beruflichen Alltags. Hier erhältst du einen Überblick über die Anforderungen und alles, was für den Start wichtig ist.
Du hast noch Fragen bevor wir loslegen können?
Schreib uns eine Nachricht, ruf an oder komm persönlich in unserer Verkehrsakademie in Hersbruck vorbei. Im Gespräch klären wir, welche Führerscheinklasse für dich passt, wie der Ablauf aussieht und wann du starten kannst.
Ganz gleich, ob du dich erst informieren oder dich gleich anmelden möchtest – wir nehmen uns Zeit für dein Anliegen.
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.
